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Termine

Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten zur Prüfung von „Geprüften Turmdrehkranführern“

in der Deutschen Bauwirtschaft

Turmdrehkranführer spielen im modernen Bauablauf eine zentrale Rolle.

Sie tragen im Umgang mit Ihrem Großgerät zudem eine erhebliche Verantwortung für Mensch und Umwelt, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen voraussetzt.

Die erfolgreiche Prüfung zum „geprüften Turmdrehkranführer“ ist für die Auswahl des Unternehmers zwar keine zwingende Voraussetzung, sie bietet jedoch eine allgemein anerkannte, empfehlens- und fördernswerte Möglichkeit zum Nachweis einer geeigneten Unterweisung.

Auf Basis eines gemeinsam von Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Bau Berufsgenossenschaft erarbeiteten Prüfungs- und Anforderungsprofiles wurde am 25. April 2005 zwischen den Spitzenverbänden der Deutschen Bauwirtschaft eine Verbändevereinbarung abgeschlossen, die für eine gründliche und umfassende Unterweisung von mit dem selbständigen Führen von Kranen zu beauftragenden Personen eintritt und die insbesondere helfen soll diesbezüglich ein einheitliches Qualitätsniveau externer Prüfungen von Turmdrehkranführern zu sichern.

Die in der Verbändevereinbarung vorgelegten Mindestanforderungen konkretisieren insoweit die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“, BGV D 6 „Krane“ sowie BGG 921 „Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.

Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie e.V.
Helmut Bramann


Im Februar 2006

Ausbildung Vorort auf der Baustelle

Wichtig.. Abschluß für anerkannte Ausbildungen zum Turmdrehkranführer sind folgende..

Gemäß Bekundung der Bauberufsgenossenschaft, wird diese ihre Mitarbeiter künftig nur noch Prüfungsausschüssen beiwohnen und Prüfungen abnehmen lassen, die nach den vorgenannten Mindeststandards von anerkannten Prüfungsstätten durchgeführt werden.

... im Klartext: Anerkannte Prüfungen nur noch mit der BAU-BG ähnllich wie beim Autoführerschein!!


... das heißt
Für Arbeitnehmer, die zukünftig in der Schweiz arbeiten möchten, wird nur noch der BG geprüfte Turmdrehkranführer anerkannt lt. der schweizer SECO.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Flur-Tec Fahrschule für Flurförderzeuge

Büro Rastatt: Telefon 07222-506232

-Ausbildung, Sicherheit, und bundesweite Aufklärung steht bei uns an erster Stelle-

Bevor Sie sich entscheiden..... Die Qual der Wahl... Wir helfen Ihnen weiter. Es gibt Grundsätze, die Sie unbedingt für eine gute Ausbildung beachten sollten.

Was wären Regeln und Vorschriften wenn diese nicht eingehalten würden .. ?


Wieder einen Schritt voraus

Für den Unternehmer: Eintagsschulungen und Köderbetriebe außer Gefecht gesetzt...

.. und wieder sind die Berufsgenossenschaften einen wichtigen Schritt vorausgegangen, um Ihnen zukünftig eine sichere Lösung zur Unfallverhütung und fähigen Mitarbeitern für ihren Betrieb zu bieten. (Punkt)

Eine europaweite Einigung wäre endlich in diesen Fachgebieten zu begrüßen.

->
Werden Sie durch uns BG geprüfter Turmdrehkranführer

Zur Anfrage oder Anmeldung -> Onlineformular

Für Ihre Unterlagen -> Angebot drucken



Nur dieser Fahrausweis -> ist für die Schweiz anerkannt


Unsere Ausbildung entspricht den Anforderungen für eine durch den Zentraverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zugelassenen Prüfungsstätte für "Geprüfte Turmdrehkranführer" >
Der Prüfungsausschuss bestehend aus:

- Leiter der Prüfungsstätte
- Bau - BG
- Vertreter des ZDB-HDB


FlurTec Wissenstest - Kranführer


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