Fahrgeschwindigkeit

Die Fahrgeschwindigkeit eines Flurförderzeuges unterliegt bestimmten Grenzen, um ein Kippen des Fahrzeuges zu vermeiden und die Sicherheit von Personen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  • Manuell gelenkte Geh-Geräte
- sind auf eine Geschwindigkeit von 6 km/h beschränkt - Ausnahme: bei einstufiger Fahrsteuerung ohne Hochhubeinrichtung 4 km/h
  • Flurförderzeuge mit Fahrerstand
- sind auf maximal 16 km/h beschränkt
  • Flurförderzeuge mit Fahrersitz
- unterliegen keiner Geschwindigkeitsbegrenzung - es müssen jedoch die Standsicherheitstest-Bestimmungen beachtet werden.
  • Kommissionierstapler
- dürfen ab einer bestimmten Hubhöhe und beim Ausführen bestimmter Funktionen nicht mehr als 2,5 km/h erreichen
  • Beim Transport von feuerflüssigen Materialien
- ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben

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