Gabelstapler

Gabelstapler sind Flurförderzeuge mit Fahrersitz zum Transportieren von Lasten mit Hilfe eines, an einem Hubgerüst auf- und abwärts beweglichen Schlittens (Gabelträger). An diesem Schlitten sind Gabeln oder Anbaugeräte befestigt. Das Hauptmerkmal des Gabelstaplers besteht darin, daß die Last außerhalb der Radbasis aufgenommen und abgesetzt wird.

Kennzeichnender Leistungsbegriff ist die Tragfähigkeit des Staplers, d.h. das Gewicht der Last, das unter Einhaltung der Sicherheitsnormen (Standsicherheit) transportiert werden kann. Angaben über die Tragfähigkeit beziehen sich immer auf den Lastschwerpunktabstand. Dieser bezeichnet den Abstand zwischen der Gabelferse und dem Schwerpunkt der Last. Die Größe der zulässigen Hublast ist abhängig vom Lastschwerpunktabstand.

Gabelstapler mit Fahrersitz lassen sich in 4 Hauptgruppen unterteilen:

  • Frontgabelstapler
  • Schubmaststapler
  • Vierwege-Gabelstapler
  • Quergabelstapler
> DIN 15133 (Hauptabmessungen und Kennwerte)

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