Prüfplakette

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die im Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge und Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden (UVV-Prüfung). Nach dieser Prüfung kann der Prüfer eine Plakette anbringen. Für kraftbetriebene Flurförderzeuge ist dies aber nicht vorgeschrieben. Diese Plakette ist ähnlich der TÜV-Plakette bei Automobilen.

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