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Spezielle Prüfvorschriften Hebebühnen

- Betreiben von Hebebühnen nach R500 [49 KB]

Ein sicheres Standbein und eine gute Ausbildung wäre nicht von Nachteil !

Ganz "Hoch" hinaus und natürlich wieder runter..

.. bis zu 40 m Hubhöhe

Sicherer Einsatz von Hebebühnen

- Rechtsgrundlagen zum Prüfen gem. VBG 14 und BGG 945
- Aufbau und Einsatz von Hebebühnen
- Theoretische Einweisung in die Prüfung (BGG 945-1 u. 945-1a)



Der Markt für Hubarbeitsbühnen ist in den letzten Jahren sehr stark gewachsen. Alleine die sieben größten Verleiher auf dem deutschen Markt verfügen über ca. 15.000 Geräte, die tagtäglich für alle möglichen Kunden bereitstehen.
Hinzu kommen ungezählte kleinere Verleiher sowie viele Betriebe, die über eigene Bühnen verfügen. Während technisches Versagen als Unfallursache nur eine sehr geringe Rolle spielt, kommt es immer wieder zu schweren Unfällen durch eine nicht standsichere Aufstellung oder Bedienungsfehler.


Die Einsatzgebiete reichen von Installationsarbeiten in Hallen und Industriebauten, über Wartungsarbeiten an Straßenbeleuchtungen und Ampelanlagen, bis zu Arbeiten an Freileitungen und Windenergieanlagen.

Dabei erreichen
die Bühnen Höhen bis 100 m und seitliche Reichweiten bis 40 m.

Die Sicherheit der Mitarbeiter hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

1. dem ordnungsgemäßen Zustand der Hubarbeitsbühne

2. der standsicheren Aufstellung sowie dem sicheren Verfahren der Geräte und der sicheren Bedienung

3. Zusätzlich muss für den Gefahrfall sichergestellt sein, dass der Notablass beherrscht wird

Noch Fragen?
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